Befischungsordnung

Bezeichnung der Gewässer:

Baggersee

Sans-See

Dever – vom Wehr B70 bis zum Wehr Küstenkanal

Ems (Dortmund-Ems-Kanal) – rechtsseitig von km 206.735 (Grenze ASV-Dörpen) bis Leher Pünte

Küstenkanal – Teilstück von Km 1,7 (Schleuse Oldenburg) bis Km 64 (Abzweig Yachthafen Lehe)

 

Art und Anzahl der erlaubten Fanggeräte an allen Gewässern:

3 Handangeln

1 Senke bis 1 m2

Auf allen Gewässern sind Boote nicht erlaubt!
 

Befischungsordnung:

Friedfisch ist ganzjährig in allen Gewässern freigegeben!

Eine Sperrzone (Angelverbot) besteht 50m unter- und oberhalb von Stau- und Wehranlagen!

Ab 1. Oktober darf im Bagger- und Sans-See geblinkert werden.

 

Sans-See: Es dürfen pro Tag 8 Köderfische für den Eigenbedarf entnommen werden.

Ems (Dortmund-Ems-Kanal): Für die Ems ist die Befischungsordnung des Sportfischereiverein Aschendorf (Ems) e.V. einzuhalten.

Küstenkanal: Für den Küstenkanal sind die Vorgaben der geltenden Befischungsordnung für Anliegervereine einzuhalten:

 

Schonzeit, Mindestmaße usw. sind auf das sorgfältigste zu beachten!

Schonzeiten:

Raubfisch in Dever, Bagger- und Sans-See vom 1.Februar bis Anangeltermin

 

Mindestmaße:

Hecht              60 cm                     Zander             50 cm

Karpfen           40 cm                     Aal                  50 cm

Schleie            35 cm

Für Welse ist das Mindestmaß befristet aufgehoben; besonderer Vermerk ist in der Fangliste erforderlich!

Es gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Fischereigesetzes.

Jeder gefangene Fisch ist zu entnehmen und nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verwerten.

Graskarpfen sind den Gewässern zu entnehmen.

Untermaßige Fische sind sofort zurückzusetzen; nicht mehr lebensfähige Fische sind sofort zu töten!

Die beiliegende Fangliste ist unbedingt – auch bei „Fehlanzeige“ – ausgefüllt dem Angelsportverein Lehe/Ems e.V. am Jahresende zu übersenden.

Der Fischerei-Erlaubnisschein ist auf Verlangen vorzuzeigen.

Wer gegen die Bestimmungen des Niedersächsischen Fischereigesetzes und gegen die hier aufgeführten, besonderen Bedingungen verstößt, muss mit Entzug des Fischerei-Erlaubnisscheines rechnen. Gefangene Fische sind unverzüglich in die Fangliste einzutragen!