Befischungsordnung
Dever: Die Dever ist ganzjährig auf Friedfisch freigegeben.
Baggersee: Der Baggersee ist ab dem Anangel-Termin auf alle Fischarten freigegeben.
Es dürfen pro Tag 1 Hecht oder 1 Zander, 2 Karpfen entnommen werden.
Ab dem 1. Oktober darf geblinkert werden.
Das Boilieangeln im Baggersee ist verboten!!!
Sans-See: Der Sans-See ist ab den 01.05. von 600 – 2300 Uhr auf Friedfisch freigegeben.
Es dürfen pro Tag 1 Karpfen sowie 8 Köderfische für den Eigenbedarf entnommen werden.
Schonzeit, Mindestmaße usw. sind auf das sorgfältigste zu beachten!
Eine Sperrzone (Angelverbot) besteht 50m unter- und oberhalb von Stau- und Wehranlagen!
Schonzeiten:
Raubfisch vom 01. Januar bis 30. April
Mindestmaße:
Hecht 60 cm Zander 50 cm
Karpfen 40 cm Aal 50 cm
Schleie 30 cm
Für Welse ist das Mindestmaß befristet aufgehoben; besonderer Vermerk ist in der Fangliste erforderlich!
Es gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Fischereigesetzes.
Jeder gefangene Fisch ist zu entnehmen und nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verwerten.
Untermaßige Fische sind sofort zurückzusetzen; nicht mehr lebensfähige Fische sind sofort zu töten!
Die beiliegende Fangliste ist unbedingt – auch bei „Fehlanzeige“ – ausgefüllt dem Angelsportverein am Jahresende zu übersenden.
Der Fischerei-Erlaubnisschein ist auf Verlangen vorzuzeigen.
Wer gegen die Bestimmungen des Niedersächsischen Fischereigesetzes und gegen die hier aufgeführten, besonderen Bedingungen verstößt, muss mit Entzug des Fischerei-Erlaubnisscheines rechnen.